Fahrtipps für Ungeübte - mit Sixt sicher ankommen.
Für Ungeübte kann das Fahren eines Transporters oder LKWs anfangs etwas ungewohnt sein.
Beachten Sie folgende Punkte und Sie kommen sicher an.
- Lassen Sie sich von dem Personal an Ihrer Sixt-Station Tipps zum Fahren geben.
- Fahren Sie einige Proberunden auf einem Parkplatz oder in einer ruhigeren Zone.
- Behalten Sie immer die größeren Maße Ihres Transporters – insbesondere Höhe und Breite – im Kopf. Dies gilt vor allem bei der Durchfahrt von Unterführungen, bei engeren Straßen etc.
- Fahren Sie dem Fahrzeug vor Ihnen nicht zu dicht auf, da Transporter und LKWs einen längeren Bremsweg besitzen.
- Lassen Sie sich beim Rangieren von einer dritten Person mit Handzeichen unterstützen
- Wichtig: Sprechen Sie sich hierbei vorher ab, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Benutzen Sie Ihre Außenspiegel. Dies ist besonders beim Abbiegen, Einparken und Wenden wichtig.
- Wechseln Sie aufgrund der Länge Ihres Transporters oder LKWs besonders vorsichtig die Fahrspur. Denken Sie immer an den toten Winkel.
Vorschriften bezüglich Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht.
- Lenkzeitunterbrechung: nach max. 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten Unterbrechung. Es besteht auch die Aufteilungsmöglichkeit in bis zu 3 Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten.
- Tägliche Lenkzeit: beträgt maximal 9 Stunden/Tag. 2 mal wöchentlich ist eine Erhöhung auf 10 Stunden möglich.
- Tägliche Ruhezeit: beträgt mindestens 11 Stunden. Eine Verkürzung 3 mal wöchentlich auf 9 Stunden ist möglich, wenn bis zum Ende der Woche ein entsprechender Ausgleich erfolgt; oder 12 Stunden tägliche Ruhezeit bei einer Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte, wobei mindestens einer 8 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stundenbetragen muss. Bei einer Doppelbesetzung gelten 8 Stunden Ruhezeit innerhalb eines Zeitraums von 30 Stunden. (Auch bei der Zwei-Fahrer-Besatzung dürfen Ruhezeiten nicht im fahrenden Fahrzeug verbracht werden. Die beiden Fahrer müssen, sofern sie den gesamten Zeitraum zusammen verbringen, die Ruhezeit gleichzeitig nehmen, wobei eine im Fahrzeug vorhandene Schlafkabine benutzt werden darf. Eine Ruhezeit ist nur ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.)
- Wöchentliche Ruhezeit: beträgt mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit. Eine Verkürzung auf 36 Stunden am Standort/ Heimatort des Fahrers oder auf 24 Stunden außerhalb dieser Orte ist möglich.
- Lenkzeit zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten: beträgt maximal 56 Stunden.
- Lenkzeit in 2 aufeinander folgenden Wochen: beträgt maximal 90 Stunden. (Ausnahme ist grenzüberschreitender Personenverkehr, bei welchem die wöchentliche Ruhezeit spätestens nach maximal 12 Tageslenkzeiten eingelegt werden muss.)
- Mitzuführende Schaublätter: sind diejenigen für die laufende Woche und die der 15 voraus gehenden Kalendertagen dieser Woche. Diese Schaublätter erhalten Sie bei Abholung des LKWs an Ihrer Sixt-Station.