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Reifen- und Scheibenschutz

elbst wenn Sie nur kurze Fahrten unternehmen und stets achtsam fahren, kann es zu Schäden an Reifen oder Scheiben kommen. Vor allem durch kleine Steine auf der Autobahn kann es zu einem Schaden kommen, um dennoch zumindest finanziell geschützt zu sein, raten wir Ihnen zum Abschluss unseres Reifen- und Scheibenschutzes.


Was beinhaltet der Reifen- und Scheibenschutz?

Der Reifen- und Scheibenschutz bietet einen Schutz für Schäden an Reifen sowie Felgen, der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und der Heckscheibe mit einer Selbstbeteiligung von EUR 0,00. Lehnt der Mieter den Schutz ab, ist er für Schäden an den Reifen, den Felgen, der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und der Heckscheibe verantwortlich und haftet dabei bis zur vollen Höhe des Schadens. Haben Sie sich für diese Schutzoption entschieden, wird die Gebühr als fester Posten auf dem Mietvertrag und der Rechnung abgebildet.
 

Wie kann ich den Reifen- und Scheibenschutz bei der SIXT Autovermietung buchen?

Diesen können Sie ganz einfach mit dem Vertrag für Ihren SIXT Mietwagen abschließen und sind damit gegen Schäden an Scheiben und Reifen. Ohne den zusätzlichen Schutz können Sie im Schadensfall bis zur vollen Höhe der Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Mit Abschluss von Scheiben- und Reifenschutz jedoch bieten wir Ihnen:
  • Schutz von Schäden an allen Seitenscheiben, der Windschutz- oder Heckscheibe sowie den Reifen
  • Haftung mit einer EUR 0,- Selbstbeteiligung im Schadensfall

Nachdem Sie das gewünschte Fahrzeug aus der Fahrzeugübersicht gewählt haben, wählen Sie Abholort und Abholuhrzeit, sowie die Rückgabe aus. Im Schritt danach können Sie unter „Tarif & Extras“ per Mausklick ein Häkchen in das entsprechende Feld bei Reifen- und Scheibenschutz setzen. Der Preis wird Ihnen binnen einem Augenblick am Fuße der Seite angezeigt. Siehe Beispielbild - Preise können ggf. abweichen.


Wann greift der Scheiben- und Reifenschutz?

Sollte es zu einem Unfall kommen, sind Sie verpflichtet, diesen zu melden. Dafür muss – auch bei einem fremdverschuldeten Unfall – zunächst umgehend die Polizei verständigt werden.
Zudem möchten wir Sie bitten, auch uns den Unfallhergang sowie die Schäden am Wagen schriftlich zu schildern. Dieser Unfallbericht ist für uns wichtig, um zu gewährleisten, dass etwaige Schäden von den von Ihnen abgeschlossenen Schutzleistungen abgedeckt werden.
Die Höhe der Kosten für den Zusatzschutz variieren von Station zu Station. Gern können Sie beim Ausleihen Ihres Mietwagens unser Personal vor Ort nach den Gebühren für die Schutzleistungen fragen. Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie außerdem in unseren AGBs unter Punkt E. Und auch unser Team steht Ihnen bei Fragen jederzeit gern zur Verfügung.
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