113 Jahre SIXT. 113 Jahre Tradition.
Anderer Rückgabeort
Abholdatum
Rückgabedatum
Flughafen, Stadt oder Adresse
Hilfe Center
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zur Buchung, Fahrzeugabholung oder in Notfällen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Unfall mit meinem Mietwagen hatte?

Bei allen Unfällen oder Vorfällen bitte anrufen: +43 (0) 1505 264018
 
 
Was muss ich unmittelbar nach einem Unfall tun?

 

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Erste Hilfe leisten, falls nötig.
  3. Polizei rufen – bei jedem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden.
    • Notruf: 113*
  4. SIXT informieren – rund um die Uhr unter +43 (0) 1505 264018.

 

Ist die Schadenmeldung verpflichtend?

Ja. Jede Schadenmeldung ist verpflichtend – auch bei kleineren Schäden oder selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung anderer Fahrzeuge.

 

 

Welche Daten sollte ich am Unfallort aufnehmen?

 

  • Namen, Anschrift und Telefonnummer aller Beteiligten
  • Kennzeichen und Versicherungsdaten anderer Fahrzeuge
  • Fotos vom Unfallort, den Schäden und der Umgebung

 

Wo kann ich Unfalldaten notieren?

Im Handschuhfach finden Sie einen Flyer mit einem Vordruck für den Unfallbericht. Füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn an die auf dem Flyer angegebene E-Mail-Adresse.

 

Muss ich einen Unfall auch melden, wenn nur ich beteiligt war?

Ja. Auch Alleinunfälle – zum Beispiel Zusammenstöße mit Pfosten oder Bordsteinen – müssen umgehend bei Polizei und SIXT gemeldet werden.

 

*Hinweis: Bitte beachten Sie die Regelungen in den allgemeinen Vermietbedingungen (AGB).