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Informationen zur Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit

(Stand: Juni 2025)

Nachfolgend informieren wir, die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG (nachfolgend „SIXT" oder „wir" genannt) Sie darüber, wie wir geltende gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit unseres Dienstleistungsangebots umsetzen.

1. Rechtliche Grundlage für Informationspflichten

Diese Übersicht umfasst die folgenden Informationspflichten aus der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, nachfolgend „EAA" genannt) bzw. aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (nachfolgend „BFSG" genannt) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (nachfolgend „BFSGV" genannt):

- Art. 13 Abs. 2 EAA i.V.m. Anhang V zum EAA;

- Art. 4 Abs. 3 S. 1 EAA i.V.m. Anhang I Abschnitt III (b) zum EAA;

- Art. 4 Abs. 3 S. 2 EAA Anhang I Abschnitt IV (g) zum EAA;

- § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 zum BFSG;

- § 3 Abs. 1 BFSG i.V.m. § 12 Nr. 2 BFSGV;

- § 3 Abs. 1 BFSG i.V.m. § 19 Nr. 1 BFSGV.

2. Barrierefreiheit der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr von SIXT

a. Allgemeine Beschreibung und Erläuterung der Dienstleistungen sowie Informationen zur Funktionsweise der Dienstleistungen

Über unsere Webseite sowie die dazugehörige SIXT App bieten wir als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr eine Buchungsfunktion für verschiedene Mobilitätsdienstleistungen an. Durch Nutzung der Webseite und die SIXT App können Sie sich über folgende Mobilitätsleistungen informieren und diese buchen:

- Autovermietung / LKW-Vermietung: Miete von PKW und LKW bei vorheriger Buchung über die Webseite oder SIXT App.

- SIXT Share & SIXT Share 3rd Party: Nach Buchung über die Sixt App können in einem bestimmten Nutzungsgebiet abgestellte PKW entsperrt und gegen Zahlung einer Zeit- oder Kilometergebühr gemietet werden.

- SIXT+ Unlimited: Durch die Zahlung eines Mobilitätszusageentgelts sowie ggfs. einer Startgebühr kann an allen teilnehmenden Sixt Unlimited Stationen ein Fahrzeug aus der vertraglich vereinbarten Fahrzeugkategorie inkl. Vorteile und Inklusivleistungen ohne weitere Zahlung übernommen, zurückgegeben und getauscht werden.

- SIXT+ auto abo: Es handelt sich um ein All-Inclusive-Auto-Abo, bei dem den Kunden dauerhaft ein Auto gegen Zahlung einer monatlichen Grundgebühr zur Verfügung gestellt wird.

- SIXT Ride: Es können Taxi & Chauffeur-Dienstleistungen gebucht werden.

Zunächst können Sie sich auf den einzelnen Unterseiten der Webseite bzw. den Teilbereichen der SIXT App über die genannten Mobilitätsleistungen informieren. Dort werden Ihnen insbesondere Informationen über den Leistungsumfang, die Preisgestaltung sowie die Anforderungen für den Vertragsabschluss für die jeweilige Mobilitätsleistung aufgeführt.

Je nach Mobilitätsdienstleistung ermöglicht die Buchungsfunktion die Auswahl des gewünschten PKW bzw. die Auswahl einer bestimmten Fahrzeugklasse. Nach Auswahl und Prüfung der gewählten Optionen können Sie im Rahmen der Buchung ihre persönlichen Daten eingeben (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Führerscheindaten) und das gewünschte Zahlungsmittel auswählen. Nach Überprüfung der Daten wird die Zahlung über eine verschlüsselte Verbindung abgewickelt. Anschließend erhalten Sie eine Buchungsbestätigung über die angegebene E-Mail-Adresse oder im jeweiligen Bereich ihres Nutzerkontos auf der Webseite oder in der SIXT App.

Zusätzlich ermöglicht Ihnen die Buchungsfunktion auf Webseite und in der SIXT App auch ihre Buchungen zu verwalten. Die Buchungen können dort abhängig von den jeweils geltenden AGB eingesehen, geändert oder storniert werden.

Beschreibung der Einhaltung der Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Bei der Erstellung der Barrierefreiheit der Dienstleistungen haben wir uns an den gesetzlichen Anforderungen gemäß EAA, BFSG und BFSGV orientiert. EN 301 549 als europäisch harmonisierte Norm und die neueste Version der W3C Web Content Accessibility Guidelines (nachfolgend „WCAG" genannt), die in dieser Norm genannt werden, dienten ebenfalls als Grundlage. Unter Berücksichtigung der Konformitätsstufen A und AA der WCAG haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.

EN 301 549 und die WCAG kategorisieren die Barrierefreiheitsanforderungen nach den vier Kriterien (aa.) Wahrnehmbarkeit, (bb.) Bedienbarkeit, (cc.) Verständlichkeit und (dd.) Robustheit. Nachfolgend haben wir spezifische Umsetzungsmaßnahmen innerhalb dieser vier Anforderungsbereiche aufgelistet:

aa. Wahrnehmbarkeit (Nr. 1 WCAG)

Informationen und Benutzeroberflächenkomponenten müssen für Benutzer in einer Weise präsentierbar sein, die sie wahrnehmen können. Wir haben diese Anforderungen durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

- Verbesserter Farbkontrast: Wir haben die Farben auf unserer Website und in der SIXT App (alle Produkte außer Ride) angepasst, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten. Dies ist besonders hilfreich für Benutzer mit Sehbehinderungen.

bb. Bedienbarkeit (Nr. 2 WCAG)

Benutzeroberflächenkomponenten und Navigation müssen bedienbar sein. Wir haben diese Anforderungen durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

- Verbesserte Bedienbarkeit über eine Tastatur: Wir haben die Navigation auf unserer Website mit einer Tastatur vereinfacht, indem wir interaktiven Elementen erforderliche ARIA-Attribute zugewiesen haben. Dadurch wird unter anderem die Tabulatortasten-Navigation in den verschiedenen Buchungsschritten verbessert.

- Überarbeitete HTML-Struktur: Wir haben HTML-Elemente wie ul, li, input und button ergänzt, um Benutzer, die auf technische Hilfsmittel angewiesen sind, besser zu unterstützen. Darüber hinaus wurden die Überschriftenelemente auf der Seite (wie H1, H2 usw.) neu angeordnet, um eine logische Reihenfolge einzuhalten.

- Verbesserte Touch-Funktionalität in der Sixt App: Wir haben die “Touch-Interaktionsfläche” für alle UI-Komponenten auf ein Minimum von 44x44 Pixel erhöht. Diese Änderung stellt sicher, dass Benutzer leicht mit Schaltflächen und anderen Touch-Elementen interagieren können, wodurch die Wahrscheinlichkeit versehentlicher Berührungen verringert und das Benutzererlebnis insgesamt verbessert wird.

cc. Verständlichkeit (Ziff. 3 WCAG)

Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Diese Anforderungen haben wir durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

- Verbesserte Bildbeschreibungen: Wir haben Beschreibungen für Bilder erstellt oder korrigiert, sodass Benutzer zusätzliche Informationen zu Bildern erhalten, auch wenn sie diese nicht sehen können.

- Bessere Beschreibungstexte für interaktive Elemente: Wir haben dafür gesorgt, dass Beschreibungstexte für interaktive Funktionen wie z. B. Karussells klarer und verständlicher sind. So wissen Nutzer besser, welche Aktionen sie ausführen können, wie beispielsweise das Abspielen oder Anhalten einer Diashow.

dd. Robustheit (Ziff. 4 WCAG)

Inhalte müssen robust genug sein bzw. so dargestellt werden, dass sie von einer großen Anzahl an Benutzern sowie assistive Technologien interpretiert werden können. Diese Anforderungen haben wir durch folgende Maßnahmen umgesetzt:

- Optimierte Unterstützung von Vorleseprogrammen (Text-to-Speech-Reader): Wir haben Elemente mit Tags wie Alt-Attributen und detaillierten Beschreibungen versehen, um sicherzustellen, dass Text-to-Speech-Reader diese für Benutzer, die auf akustische Beschreibungen angewiesen sind, wiedergeben können.

3. Barrierefreiheit der Telekommunikationsdienste von SIXT

Um die Barrierefreiheit für alle Kunden zu gewährleisten, bietet SIXT verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme an, die auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse zugeschnitten sind. Kunden können SIXT per Telefon erreichen, was Menschen mit Sehbehinderungen hilft, die verbale Kommunikation gegenüber textbasierten Formaten bevorzugen. Für Gehörlose und Schwerhörige gibt es schriftlichen Support über unseren E-Mail-Kontakt und Live-Chat-Optionen auf der SIXT-Website und -App. Unsere mobile App bietet ebenfalls integrierte Support-Funktionen und ist für Bildschirmlesegeräte optimiert, so dass Kunden direkt von ihren Geräten aus auf Hilfe zugreifen können. Darüber hinaus können Kunden als weiteren textbasierten Kommunikationsweg für Anfragen auf soziale Medien zurückgreifen. Diese verschiedenen Optionen stellen sicher, dass die Kunden die Kontaktmethode wählen können, die am besten zu ihren Bedürfnissen in Bezug auf Barrierefreiheit passt.

4. Interne Meldestelle zur Barrierefreiheit bei Sixt

Bei Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit zur Barrierefreiheit unseres Angebots, können Sie sich gerne jederzeit an unsere interne Meldestelle zur Barrierefreiheit wenden. Kontaktieren Sie uns dafür gerne unter accessibility@sixt.com.

5. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Nach Ratifizierung des Staatsvertrags zur Aufgabenerfüllung nach dem BFSG durch die Bundesländer wurden die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden der Länder an eine zentrale Stelle übertragen. Demnach ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (nachfolgend „MLBF" genannt) mit Sitz in Magdeburg die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das gesamte Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Aktuell befindet sich die MLBF noch in der formalen Einrichtung. Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat für Anfragen bzw. Meldungen bis zur formalen Errichtung der MLBF folgenden Kontaktinformationen zur Verfügung gestellt:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz"

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Telefon: (0391) 567 4530

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de