Landesspezifische Mietinformationen für Sixt Mietfahrzeuge

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Österreich - PKW

Allgemeine Anmietinformationen

Wichtige Dokumente

Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die gültige Fahrerlaubnis ist durch die Vorlage des originalen Führerscheins nachzuweisen.

Fotokopien, digitale Dokumente und Führerscheine mit Einschränkungen werden nicht akzeptiert.

Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss von einem internationalen Führerschein ergänzt werden.
Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein der Übersetzung einer anerkannten amtlichen Stelle.

Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn
a) im Pass kein Visum eingetragen ist.
b) der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.

Altersbestimmungen

Für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz gelten bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 18 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Tag). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich.

Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Tarifinformationen

Allgemeines

Sixt akzeptiert Kredit- und Debit-Karten sowie Digital Wallets von Visa, MasterCard, American Express, Diners Club, Discover oder JCB. Prepaid-Karten können nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Sixt akzeptiert Maestro-/V PAY-Karten nur für Anmietungen von Transportern und LKW sowie für Fahrzeuge bis zur Gruppe F*** (ausgenommen Sports & Luxury Cars).
Bei Langzeitanmietungen ist die Bezahlung mit einer Maestro-/ VPAY-Karte nicht erlaubt.
Das Zahlungsmittel muss auf den Namen eines Mieters ausgestellt sein, bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt noch mind. 30 Tage gültig sein. Sixt behält sich vor, Kreditkartenzahlungen nur in Verbindung mit der PIN zu akzeptieren.

Die Anmietung von Fahrzeugen ab der Gruppe P*** und höher sowie der Sports & Luxury Cars erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer von Sixt akzeptierten Kreditkarte oder entsprechend von Sixt autorisierte Legitimationsmittel.

Für Geschäftskunden, mit welchen Sixt einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, akzeptiert Sixt darüber hinaus auch virtuelle Zahlungsmittel, wie z.B. Airplus und Amex BTA/iBTA. Voraussetzungen hierfür sind (i) das Bestehen eines wirksamen Rahmenvertrags, (ii) Kostenübernahmeerklärung für künftige Anmietungen unter diesem Rahmenvertrag und (iii) eine Reservierung, über eine zum Rahmenvertrag zugehörige Kundennummer.

Sixt CarExpress (Advantage Circle) Karten werden nur in Kombination mit einem gültigen Zahlungsmittel akzeptiert.

Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Ausnahme sind Schutzbriefanmietungen.

Als Sicherheit wird das Zahlungsmittel mit einem Kautionsbetrag belastet. Die Höhe der Kaution ist von der Fahrzeuggruppe des gemieteten Fahrzeugs abhängig und richtet sich nach nachstehender Tabelle.

PKW
Fahrzeuggruppe Kautionsbetrag Währung
M***, E***, C***, I***, S*** Mietbetrag + 300,00 EUR
F***, P***, L*** Mietbetrag + 500,00 EUR
X*** Mietbetrag + 750,00 EUR
Sports & Luxury Cars (LCAR,FTMR, LTMR, XFAX) Mietbetrag + 2000,00 EUR

Sie finden unsere aktuelle Flottenliste unter folgendem Link

Prepaid-Tarif - Günstigster Preis

Prepaid-Tarife werden zu günstigeren Preisen angeboten als übliche Mietverträge. Im Gegenzug zu diesen vergünstigten Preisen gelten bei Prepaid-Tarifen die folgenden Besonderheiten hinsichtlich Zahlungs- und Stornobedingungen:

Die Buchung kann bis maximal eine Stunde vor Mietbeginn umgebucht werden. Hierfür berechnen wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 29,99 EUR zusätzlich zur entstehenden Differenz des angepassten Anmietpreises.
Eine Umbuchung von Prepaid-Tarif zu "Bezahlung bei Abholung" ist nicht möglich.

Vor Mietbeginn ist eine Stornierung der Buchung möglich. Im Falle einer Stornierung wird die bereits geleistete Mietvorauszahlung mit einer Stornogebühr verrechnet. Die Stornierungsgebühren werden in keinem Fall den gesamten im Voraus bezahlten Betrag übersteigen.
Stornierungen bis zum geplanten Mietbeginn führen zur Erhebung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 99 EUR. Der verbleibende im Voraus bezahlte Betrag, der 99 EUR übersteigt, wird zurückerstattet.
Stornierungen können online oder schriftlich erfolgen und sind zu richten an:

www.sixt.at/mysixt oder Sixt GmbH, Liesinger-Flur-Gasse 17/Obj.4
A-1230 Wien, E-Mail: [email protected]

Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten.

Genauere Informationen zu Prepaid-Tarifen und Ausnahmen zu diesen Bestimmungen finden Sie in unseren AGB.

Haftungsbedingungen

Haftpflichtversicherung

Das gemietete Fahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt.

Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.

Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) (LD/BE/BF)

Durch Abschluss der Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) kann bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf eine vorher festgelegte Selbstbeteiligung reduziert werden.

Schließt der Mieter die Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) ab, haftet er in Abhängigkeit vom Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von EUR 900,00 bis EUR 3.000,00. Darüber hinaus ist eine Reduzierung der Selbstbeteiligung möglich.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung entfällt der Anspruch auf die vereinbarte Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz). Nähere Informationen über diese und weitere Gründe für den Entfall der Haftungsbeschränkung finden Sie unter Buchstabe I. unserer AGB.

Wird keine Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) vereinbart oder ist diese entsprechend unserer geltenden AGB (Buchstabe I.) entfallen, ist der Mieter für alle Schäden am Mietwagen, die nicht nachweislich fremdverschuldet sind, verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts. Ist der Mieter Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes haftet dieser nur wenn den Verbraucher nachweislich ein Verschulden trifft.

Innenraum-Schutz (BQ)

Durch Abschluss des Innenraum-Schutzes kann bei Verunreinigung oder Beschädigung des Fahrzeug-Innenraums die Haftung auf eine vorher festgelegte Selbstbeteiligung reduziert oder eliminiert werden.

Reifen- und Scheibenschutz (TG)

Der Reifen- und Scheibenschutz bietet einen Schutz für Schäden an Reifen, der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und der Heckscheibe mit einer Selbstbeteiligung von EUR 0,00.

Wird kein Reifen- und Scheibenschutz vereinbart, haftet er bis zur vollen Höhe des Schadens.

Mobilitätsservice (BC)

CRS Code BC
EUR Tag EUR Miete
alle Fahrzeuggruppen 8,00 104,00

Fahrten ins Ausland und Einreisebeschränkungen

Einreisebeschränkungen

Die Fahrzeugwahl kann die Einreise in bestimmte Länder beschränken. Zur Beschreibung dieser Einreisebeschränkungen werden die Länder in drei Zonen eingeteilt.

Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat

Zone 2: Estland, Kroatien*, Lettland, Litauen, Polen*, Slowakei*, Slowenien*, Tschechien* und Ungarn*

Zone 3: Alle Länder, die nicht in Zone 1 oder Zone 2 liegen.

PKWs, Offroader/SUVs und Cabrios der Marken Audi, BMW, MINI, Jaguar, Mercedes-Benz, Porsche und Volkswagen dürfen nur in Länder der Zone 1 einreisen, bzw. bis einschließlich der Fahrzeuggrößen XD** (ausgenommen PT**) auch in die mit * gekennzeichneten Länder der Zone 2.

PKWs aller anderen Marken dürfen nur in die Zone I und II einreisen. Offroader/SUVs und Cabrios aller anderen Marken dürfen nur in Länder der Zone 1 und in die mit * gekennzeichneten Länder der Zone 2 einreisen.

LKW, Transporter, Minibusse und Vans aller Marken dürfen nur in Länder der Zonen 1 und 2 einreisen, ausgenommen Ungarn.

Die Einreise in Länder der Zone 3 ist grundsätzlich nicht gestattet.

Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre und per Autozug ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt.

Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt lediglich der Schutz aus der Haftpflichtversicherung gemäß Internationaler Versicherungskarte erhalten.

Gebühren bei Fahrten ins Ausland

Für Fahrten nach Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete in eines der genannten Länder zusätzlich zur Einweggebühr an.

EUR Tag EUR max. Monat
Auslandsfahrt Zone 1 8,50 25,00

Für Fahrten nach Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete in eines der genannten Länder zusätzlich zur Einweggebühr an.

EUR Tag EUR max. Monat
Auslandsfahrt Zone 2 16,50 49,50

Extras

Einwegmieten

Bei Einwegmieten fällt die vertraglich vereinbarte Einweggebühr an.

Bei unangemeldeten und nicht erlaubten Einwegmieten behalten wir uns vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

Navigationssystem

Navigationssysteme sind bei Buchung garantiert verfügbar.

EUR Tag EUR Woche EUR Monat
navi.gif Navigationssystem (garantiert) 13,50 94,50 175,00

Zusatzfahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder von anderen geeigneten, vom Mieter im Vorhinein gegenüber SIXT namentlich genannten, Personen gelenkt werden. Es wird eine Gebühr für jeden Zusatzfahrer in Höhe von EUR 8,80 pro Tag, max. EUR 88,00 pro Monat erhoben.

Baby- und Kindersitze

Babysitze, Kindersitze und Sitzerhöhungen für Kinder von 0 bis 36 kg sind bei Buchung garantiert verfügbar (Gruppen 0+, 0, 1, 2 und 3).

EUR Tag EUR Monat
baby.gif Babysitz (garantiert)

(0-13 kg/Gruppe 0+)

12,00 59,50
kinder.gif Kindersitz (garantiert)

(0-10 kg, 9-18 kg/Gruppe 0/1)

12,00 59,50
kinder.gif Sitzerhöhung (garantiert)

(15-36 kg/Gruppe 2/3)

12,00 59,50

Fahrzeugbetankung

Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben und haben Sie nicht die Extras "Erste Tankfüllung/Batterieladung" oder "Betankungs- und Ladeservice" gebucht, wird Sixt Ihnen für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.

Erste Tankfüllung/Batterieladung:
Sie können das Extra "Erste Tankfüllung/Batterieladung" zum vergleichbaren Tankstellenpreis kaufen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen keine zusätzlichen Tankkosten gemäß dem vorstehenden Absatz in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass unverbrauchter Kraftstoff nicht zurückerstattet wird.

Betankungs- und Ladeservice:
Sie können - vorbehaltlich Verfügbarkeit an der jeweiligen Station - unseren "Betankungs- und Ladeservice" zum ausgewiesenen Preis buchen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen zusätzlich zu der vorgenannten Gebühr lediglich die nachgetankten Liter Kraftstoff zu vergleichbaren Tankstellenpreisen berechnet.

Aufladung Elektrofahrzeuge

Wir erfassen den Ladezustand eines Elektrofahrzeugs bei Übergabe und Rückgabe. Sofern das Elektrofahrzeug mit einem Ladezustand von mehr als 80% übergeben wurde, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit einem Ladezustand von mindestens 80% zurückzugeben. Sofern das Fahrzeug mit einem Ladezustand von weniger als 80% übergeben wurde, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit einem Ladezustand zurückzugeben, der diesem entspricht.
Wird das Elektrofahrzeug mit einem niedrigeren Ladezustand zurückgegeben, berechnen wir für das Aufladen eine Gebühr pro kWh fehlender Batteriekapazität. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.

Erste Tankfüllung/Batterieladung:
Sie können das Extra "Erste Tankfüllung/Batterieladung" zum vergleichbaren Ladesäulen-Strompreis kaufen und damit das Fahrzeug mit einem niedrigeren Ladezustand zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen keine zusätzlichen Ladekosten gemäß dem vorstehenden Absatz in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass ungenutzte Kapazitäten nicht zurückerstattet werden.

Betankungs- und Ladeservice:
Sie können - vorbehaltlich Verfügbarkeit an der jeweiligen Station - unseren " Betankungs- und Ladeservice" zum ausgewiesenen Preis buchen und damit das Fahrzeug mit einem niedrigeren Ladezustand zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen zusätzlich zu der vorgenannten Gebühr lediglich die kWh fehlender Batteriekapazität zu vergleichbaren Ladesäulen-Strompreisen berechnet. Die Berechnung erfolgt immer bis zu dem Ladezustand, zu dem das Fahrzeug übergeben wurde.

Sollten Sie einen Tesla, den Sie von uns mieten, ohne gesonderte Registrierung an einer Tesla Supercharger Ladestation aufladen, werden Ihnen von uns die hierfür - entsprechend der jeweils gültigen Preise von Tesla - anfallenden Ladegebühren gesondert in Rechnung gestellt.

Zustellung und Abholung

Zustellungen und Abholungen sind gegen eine Gebühr an Ihrer Sixt Station erhältlich.

An ausgewählten Stationen ist dieser Service auf Anfrage für eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr außerhalb der Öffnungszeiten verfügbar.

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug nach Mietende aktiv an SIXT zurückzumelden.

Aufschlag persönliche Adresse
Bei Zustellung zu bzw. Abholung von einer Adresse, die kein offizieller Firmenstandort des Kunden ist (z.B. Privat- oder Hoteladresse), wird neben der Abholungs-/Zustellgebühr ein Zuschlag von 10,00 EUR erhoben. Die Gebühr fällt ggf. noch nicht bei Reservierung, sondern erst bei Mietbeginn an.

Winterausrüstung

Für wintertaugliche Bereifung wird eine Gebühr erhoben. Darüber hinaus sind Schneeketten und Skiträger optional buchbar.

EUR Tag EUR Monat
winter.gif Wintertaugliche Bereifung * 8,00 104,00
schnee.gif Schneeketten 15,00 49,99
ski.gif Magnetskiträger ³

(nicht für FFMR, XFAR)

40,00 40,00

Dieselmotor

Zubehör EURO/ Tag EURO/ Monat
diesel.gif Dieselmotor (garantiert) 4,00 60,00

Sonstige Gebühren und Steuern

Standortzuschlag

Bei Anmietungen an bestimmten Stationen, wie z.B. Flughäfen und Bahnhöfe, wird ein Standortzuschlag erhoben.

Außerhalb der Öffnungszeiten

Die Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten ist an ausgewählten Stationen möglich. Hierfür wird eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr berechnet.

Aufwandspauschale für die Bearbeitung von Gesetzesverstößen (Straftaten, Ordnungswidrigkeiten usw.)

Für die Bearbeitung von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, Besitzstörungen und sonstige Gesetzesverstöße erhebt Sixt eine Aufwandspauschale in Höhe von 29,00 EUR, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Sixt kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

Zulassungsgebühr / Straßennutzungsgebühr

Es wird eine Straßennutzungsgebühr erhoben, welche im Mietpreis bereits enthalten ist.

Vertragssteuer

Für jeden Gesamtrechnungsbetrag ab einer Höhe von EUR 150,00 fällt die gesetzliche Vertragssteuer in Höhe von 1% an.

Flexi Rückgabe Garantie

Pläne können sich ändern. Als flexibler Mobilitätspartner passen wir uns Ihren Plänen gerne an. Dank unserer Flexi Rückgabe Garantie haben Sie die Freiheit, das Fahrzeug unabhängig vom Mietvertrag jederzeit an einer zulässigen Sixt-Station zu retournieren.

Teilen Sie uns Ihre geänderten Pläne während der Miete telefonisch unter +43 (0) 1 505 26 40 00 oder direkt an einer unserer zahlreichen Stationen mit und lassen den Mietvertrag durch unsere Mitarbeiter anpassen. Auf diesem Wege können wir uns Ihren geänderten Plänen anpassen.

Flexi Rückgabe Garantie im Tarif Später zahlen

Geben Sie Ihr Fahrzeug früher als im Mietvertrag vereinbart zurück, berechnen wir den Mietpreis gemäß Mietvertrag. Für die nicht genutzten Miettage erhalten Sie einen Anteil der etwaigen Tarifdifferenz gutgeschrieben.

Flexi Rückgabe Garantie im Tarif Jetzt zahlen

Bei Buchung eines Prepaid-Tarifes sind Rückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe nicht möglich. Weiterführende Informationen finden Sie im Abschnitt unter Prepaid-Tarif - Jetzt zahlen.

Flexi Late Return in beiden Tarifoptionen (Später zahlen & Jetzt zahlen)

Geben Sie Ihr Fahrzeug später als im Mietvertrag vereinbart zurück, kann sich eine Berechnung von Extratagen aus der Mietverlängerung ergeben. Setzen Sie uns über die Mietverlängerung nicht in Kenntnis, berechnen wir zusätzlich für den Flexi Return Service eine Servicegebühr in Höhe von max. 28,80 EUR.

Flexi Return Location in beiden Tarifoptionen (Später zahlen & Jetzt zahlen)

Für Rückgaben an einer anderen als im Mietvertrag vereinbarten Station fällt für die Flexi Return Location eine Servicegebühr in Höhe von max. 39,99 EUR an, sofern wir nicht vorab über die Mietvertrags-Änderungen informiert wurden.

Produktinformation Sixt+

Allgemeines

Die Vertragslaufzeit beträgt je Mietvertrag einen Monat. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sixt und der Kunde jeweils einen Folgemietvertrag für weitere 30 Tage abschließen. Sie sind nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern und endet das Vertragsverhältnis automatisch, wenn es nicht verlängert wird. Diesfalls können Sie Ihr Fahrzeugeinfach an einer Sixt Station zurückgeben. Bietet Sixt den Abschluss eines weiteren Monats-Mietvertrages über dasselbe Fahrzeug zu denselben Konditionen an und geben Sie das Fahrzeug nach Ende der Vertragslaufzeit nicht zurück, ohne das Angebot ausdrücklich anzunehmen oder abzulehnen, so gilt dies als konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines weiteren Monats-Mietvertrages. Nähere Informationen finden Sie in den Sixt+ AGB.

Altersbestimmungen

Für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz gelten bestimmte Regelungen im Sixt+ Auto Abo.
Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 18 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Tag). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich.

Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 80,00 EUR pro Monat erhoben.

Startgebühr

Eine einmalige Startgebühr fällt pro Vertragsabschluss an. Die Höhe der Startgebühr wird in der Buchungsstrecke angezeigt. Für unmittelbar anschließende Folgemietverträge fällt keine Startgebühr an.

Fahrzeugtausch

Sixt Fahrzeuge haben eine beschränkte Haltedauer und Laufleistung. Deshalb kann Sixt bei Erreichen einer bestimmten Haltedauer oder Laufleistung das Angebot auf Abschluss einer weiteren Monatsmiete davon abhängig machen, dass das gemietete Fahrzeug ausgetauscht wird. Sollte ein Fahrzeugtausch notwendig sein, werden Sie hierüber im Angebot auf Abschluss einer weiteren Monatsmiete informiert und sind Sie bei Annahme dieses Angebots verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur vorgegebenen Sixt Station zurückzubringen. Sie erhalten zum Tausch ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe zum vereinbarten Tauschtermin fällt eine Servicegebühr von 500,00 Euro an.

Ein Tausch des Fahrzeuges auf ein anderes Fahrzeugmodell ist auf Anfrage nach Verfügbarkeit möglich. Die Gebühr beträgt 49,00 EUR pro kundeninitiierten Tauschvorgang und fällt unabhängig davon an, ob es sich um ein Fahrzeugmodell aus der gleichen oder einer höheren/niedrigeren Fahrzeugkategorie handelt.
Erfolgt der Wechsel auf ein Fahrzeugmodell aus einer anderen als der gebuchten Kategorie gilt folgendes zur Anpassung der regelmäßigen Gebühren:
1. Ein Wechsel auf eine höhere Kategorie führt dazu, dass die höhere Kategorie für die gesamte angebrochene 30-Tages-Vertragslaufzeit berechnet wird.
2. Ein Wechsel auf eine niedrigere Kategorie führt erst zu einer Preisanpassung in einem etwaigen hierüber abgeschlossenen Folgemietvertrag über den Folgemonat.

Ersatzwagengarantie

Kostenloser Ersatzwagen bei selbstverschuldeten Unfallschäden. Gegen eine Gebühr von monatlich 14,99 Euro können Sie sich bei einem SIXT+ Abo Vertrag darauf verlassen, dass Sie auch im unwahrscheinlichen Falle einen selbstverschuldeten Unfalls mobil mit einem Ersatzfahrzeug bleiben. Sie müssen nicht auf die Reparatur Ihres Abofahrzeugs warten und sind sofort mobil.

Auslandsfahrt

Sie sind berechtigt das überlassene Fahrzeug in Österreich zu fahren. Eine Auslandsnutzung des Mietfahrzeugs in bestimmte Länder (einzusehen in der Sektion "Fahrten ins Ausland und Einreisebeschränkungen" dieser allgemeinen Anmietinformationen) ist gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Form eines monatlichen Aufschlags auf den vertraglich vereinbarten Mietpreis möglich. Eine Auslandsnutzung, über die in Zone 1 und Zone 2 fallende Länder hinaus, ist untersagt.

Kilometerermittelung

Zum Ende eines Monats werden Sie aufgefordert den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeuges anzugeben. Die Angabe kann direkt über die App erfolgen.

Sollten Sie der Eingabe einmalig nicht nachkommen, stellen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,99 EUR in Rechnung. Bei jeder weiteren nicht rechtzeitig eingegangenen Meldung des aktuellen Kilometerstandes stellen wir Ihnen 19,99 EUR in Rechnung.

Fahrzeugrückgabe

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens am letzten Tag des Vertragszeitraums während der Öffnungszeiten der jeweiligen Sixt-Station an Sixt zurückzustellen. Dies gilt nicht, wenn über das Fahrzeug eine weitere Monatsmiete abgeschlossen wurde und Sixt keine Rückstellung verlangt.

Ungeachtet der Möglichkeit, den Vertrag jederzeit an einer beliebigen Sixt-Station zurückzustellen, ist der Kunde verpflichtet, die Fahrzeugrückgabe über die Sixt App mindestens 7 Tage vor Ende der laufenden Abrechnungsperiode anzukündigen und einen verbindlichen Rückgabetermin an einer Sixt Station zu vereinbaren.

Es fällt eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 39,99 EUR an, wenn
- Sie keinen Rückgabetermin vereinbart und das Auto unangemeldet an eine Sixt Station zurückbringen oder
- Sie zwar einen Rückgabetermin vereinbart, diesen aber nicht wahrnehmen oder
- Sie einen Rückgabetermin vereinbart, das Fahrzeug dann aber an einer anderen Sixt Station als der im Rückgabetermin angegebenen Station zurückbringen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die nicht genutzten Miettage keine Erstattung erhalten.

Ausnahmen zu den vorgenannten Bestimmungen finden Sie in den Sixt+ AGB.

Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern Mehrwertsteuer anfällt).
Für Firmenkunden mit individuellen Vereinbarungen können abweichende Preise und Regelungen gelten.
Ebenso können für Partner mit individuellen Vereinbarungen abweichende Preise und Regelungen bei Umbuchung und Stornierung von Prepaid-Tarifen gelten.
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