Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die gültige Fahrerlaubnis ist durch die Vorlage des originalen Führerscheins nachzuweisen.
Fotokopien, digitale Dokumente und Führerscheine mit Einschränkungen werden nicht akzeptiert.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss von einem internationalen Führerschein ergänzt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein der Übersetzung einer anerkannten amtlichen Stelle.
Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn a) im Pass kein Visum eingetragen ist. b) der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerschein aus einem EU-Staat vorgelegt werden.
Führerscheine aus den folgenden Ländern sind in Österreich nicht anerkannt und können daher nicht zur Anmietung eines Fahrzeugs akzeptiert werden: Afghanistan, Angola, Antigua & Barbuda, Äquatorialguinea, Belize, Bermuda, Bhutan, Bolivien, Burundi, Cayman Inseln, China (Hongkong, Macao & Taiwan werden anerkannt), Cook Inseln, Costa Rica, Dominika, Dschibuti, Eritrea, Eswatini (vormals Swasiland), Französisch-Guyana, Französisch-Polynesien, Gabun, Gambia, Grenada, Guadeloupe, Guinea, Guinea-Bissau, Indonesien, Jemen, Jungferninseln (amerikanische und britische), Kamerun, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Libyen, Marshall-Inseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Mikronesien, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Niederländ. Karibik-Inseln, Neukaledonien, Nicaragua, Nordkorea, Panama, Puerto Rico, Reunion, Salomonen, Sambia, Samoa (amerikanisch), Samoa (West), Sao Tome & Principe, Somalia, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadine, Sudan, Südsudan, Surinam, Tansania, Timor-Leste (Ost-Timor), Tonga, Tschad, Tuvalu, Vanuatu.
Für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz gelten bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Grundsätzlich beträgt das Mindestalter für jeden Fahrer 18 Jahre (Führerscheinbesitz mindestens 1 Tag). Eine Abweichung des Mindestalters ist in Abhängigkeit zum Fahrzeug möglich.
Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Sixt akzeptiert Kredit- und Debit-Karten sowie Digital Wallets von Visa, MasterCard, American Express, Diners Club, Discover, JCB ebenso wie Kreditkarten von China Union Pay. Prepaid-Karten können nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden. PayPal ist an ausgewählten Stationen für Prepaid-Buchungen verfügbar. Für die Nutzung von PayPal und der PayPal-Website gelten die jeweils gültigen PayPal AGB. Zur Absicherung der Anmietung muss bei Abholung eine Kredit- oder Debitkarte vorgelegt werden. Der Mieter muss Inhaber des PayPal Kontos sein. Apple Digital Wallet wird für Prepaid-Buchungen und digitale Checkouts an ausgewählten Standorten akzeptiert. Debitkarten oder Prepaid-Karten können nicht für Zahlungen über Apple Pay verwendet werden. Die Nutzung von Apple Pay unterliegt den geltenden Geschäftsbedingungen von Apple. Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Kunden entweder eine Kredit- oder Debitkarte vorlegen oder Apple Pay (sofern verfügbar) am Schalter verwenden, um eine Kaution zu hinterlegen. Sixt akzeptiert Maestro-/V PAY-Karten nur für Anmietungen von Transportern und LKW sowie für Fahrzeuge bis zur Gruppe F*** (ausgenommen Special Cars sowie Sports & Luxury Cars). Bei Langzeitanmietungen ist die Bezahlung mit einer Maestro-/ VPAY-Karte nicht erlaubt. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen eines Mieters ausgestellt sein, bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt noch mind. 30 Tage gültig sein. Sixt behält sich vor, Kreditkartenzahlungen nur in Verbindung mit der PIN zu akzeptieren.
Sixt CarExpress (Advantage Circle) Karten werden nur in Kombination mit einem gültigen Zahlungsmittel akzeptiert.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Ausnahme sind Schutzbriefanmietungen.
Als Sicherheit wird das Zahlungsmittel mit einem Kautionsbetrag belastet. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Summe des Mietbetrags + EUR 200,00.
Prepaid-Tarife werden zu günstigeren Preisen angeboten als übliche Mietverträge. Im Gegenzug zu diesen vergünstigten Preisen gelten bei Prepaid-Tarifen die folgenden Besonderheiten hinsichtlich Zahlungs- und Stornobedingungen:
Die Buchung kann bis maximal eine Stunde vor Mietbeginn umgebucht werden. Hierfür berechnen wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 29,99 EUR zusätzlich zur entstehenden Differenz des angepassten Anmietpreises. Eine Umbuchung von Prepaid-Tarif zu "Bezahlung bei Abholung" ist nicht möglich.
Vor Mietbeginn ist eine Stornierung der Buchung möglich. Im Falle einer Stornierung wird die bereits geleistete Mietvorauszahlung mit einer Stornogebühr verrechnet. Die Stornierungsgebühren werden in keinem Fall den gesamten im Voraus bezahlten Betrag übersteigen. Stornierungen bis zum geplanten Mietbeginn führen zur Erhebung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 99 EUR. Der verbleibende im Voraus bezahlte Betrag, der 99 EUR übersteigt, wird zurückerstattet. Stornierungen können online oder schriftlich erfolgen und sind zu richten an:
www.sixt.at/mysixt oder Sixt GmbH, Liesinger-Flur-Gasse 17/Obj.4 A-1230 Wien, E-Mail: customer-service-at@sixt.com
Stornierungen oder Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung vorgenommen werden, sind kostenlos, sofern die geplante Abholzeit mehr als 48 Stunden in der Zukunft liegt.
Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten. Genauere Informationen zu Prepaid-Tarifen und Ausnahmen zu diesen Bestimmungen finden Sie in unseren AGB.
Das gemietete Fahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert. Die Versicherung ist auf Europa im geografischen Sinne beschränkt.
Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Schutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.
Durch Abschluss der Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) kann bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs die Haftung auf eine vorher festgelegte Selbstbeteiligung reduziert werden.
Schließt der Mieter die Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) ab, haftet er lediglich mit der folgenden Selbstbeteiligung: EUR 1000,00 (V bis S) oder EUR 1.100,00 (W). Darüber hinaus ist eine Reduzierung der Selbstbeteiligung möglich.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung entfällt der Anspruch auf die vereinbarte Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz). Nähere Informationen über diese und weitere Gründe für den Entfall der Haftungsbeschränkung finden Sie unter Buchstabe I. unserer AGB.
Wird keine Haftungsbeschränkung (inkl. Diebstahlschutz) vereinbart oder ist diese entsprechend unserer geltenden AGB (Buchstabe I.) entfallen, ist der Mieter für alle Schäden am Mietwagen, die nicht nachweislich fremdverschuldet sind, verantwortlich und haftet bis zur vollen Höhe des Fahrzeugwerts. Ist der Mieter Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes haftet dieser nur wenn den Verbraucher nachweislich ein Verschulden trifft.
Durch Abschluss des Innenraum-Schutzes kann bei Verunreinigung oder Beschädigung des Fahrzeug-Innenraums die Haftung auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150 zzgl. MwSt reduziert werden.
Durch Abschluss der Insassenunfallversicherung oder der Reise-Insassenunfallversicherung kann der Schutz auch auf die personenbezogenen Folgen eines Unfalls erstreckt werden. Weitere Informationen werden im Buchungsprozess oder über den folgenden Link zur Verfügung gestellt: Link.
Der Reifen- und Scheibenschutz bietet einen Schutz für Schäden an Reifen, der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und der Heckscheibe mit einer Selbstbeteiligung von EUR 0,00.
Wird kein Reifen- und Scheibenschutz vereinbart, haftet er bis zur vollen Höhe des Schadens.
Die Fahrzeugwahl kann die Einreise in bestimmte Länder beschränken. Zur Beschreibung dieser Einreisebeschränkungen werden die Länder in vier Zonen eingeteilt.
Zone I: Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikan
Zone II: Kroatien, Tschechische Republik, Polen, Slowakei und Slowenien
Zone III: Estland, Ungarn, Lettland, Litauen
Zone IV: Alle Länder, die nicht in Zone I, II oder III liegen.
Alle Transporter und LKWs dürfen nur in Länder der Zonen I und II einreisen.
Im Falle einer gewerblichen Nutzung darf das Fahrzeug nicht außerhalb Österreichs genutzt werden.
Das Verlassen des europäischen Kontinents ist nicht gestattet. Dies schließt die spanischen Exklaven Ceuta & Melilla ein. Der Mieter verpflichtet sich, alle behördlichen Einreise-, Ausreise- und Zugangsberechtigungen einzuhalten.
Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre und per Autozug ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt.
Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. Es bleibt lediglich der Schutz aus der Haftpflichtversicherung gemäß Internationaler Versicherungskarte erhalten.
Für Fahrten nach Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete in eines der genannten Länder zusätzlich zur Einweggebühr an.
| EUR Tag | EUR max. Monat | |
|---|---|---|
| Auslandsfahrt Zone 1 | 11,90 | 53,20 |
Für Fahrten nach Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien und Tschechien wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr fällt bei einer Einwegmiete in eines der genannten Länder zusätzlich zur Einweggebühr an.
| EUR Tag | EUR max. Monat | |
|---|---|---|
| Auslandsfahrt Zone 2 & 3 | 18,50 | 73,40 |
Ist die von Ihnen gewünschte Einwegmiete möglich, können hierfür Gebühren anfallen.
Bei unangemeldeten und nicht erlaubten Einwegmieten behalten wir uns vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.
Navigationssysteme und Android Auto / Apple Car Play sind bei Buchung garantiert verfügbar.
| EUR Tag | EUR Woche | EUR Monat | |
|---|---|---|---|
| Navigationssystem (garantiert) | 13,99 | 97,93 | 181,72 |
Es wird eine Gebühr für Zusatzfahrer erhoben, wobei nur im Mietvertrag vermerkte Personen mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahrzeug führen dürfen.
Babysitze, Kindersitze und Sitzerhöhungen für Kinder bis 12 Jahre (61 bis 150 cm) sind bei Buchung garantiert verfügbar.
Erste Tankfüllung/Batterieladung: Sie können das Extra "Erste Tankfüllung/Batterieladung" zum vergleichbaren Tankstellenpreis kaufen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen keine zusätzlichen Tankkosten gemäß dem vorstehenden Absatz in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass unverbrauchter Kraftstoff nicht zurückerstattet wird.
Betankungs- und Ladeservice: Sie können - vorbehaltlich Verfügbarkeit an der jeweiligen Station - unseren "Betankungs- und Ladeservice" zum ausgewiesenen Preis buchen und damit das Fahrzeug unbetankt zurückgeben. In diesem Fall werden Ihnen zusätzlich zu der vorgenannten Gebühr lediglich die nachgetankten Liter Kraftstoff zu vergleichbaren Tankstellenpreisen berechnet.
Ab dem 01.07.2024: Soweit Nutzfahrzeuge mit einem AdBlue® Tank ausgestattet sind, wird bei einer Anmietung von weniger als 28 Tagen zusätzlich zum oben angezeigten Gesamtpreis eine Gebühr in Höhe von 0,036 EUR pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Damit werden die Kosten für das verbrauchte AdBlue® und die Betankung abgedeckt. Sie müssen den AdBlue® Tank daher bei einer Anmietung von weniger als 28 Tagen nicht auffüllen (solange der AdBlue® Tank nicht leer wird). Nähere Informationen finden Sie in den AGB.
Alternatively, you may purchase a tankful of fuel at the time of rental at a price that is competitive with local fuel stations and return the tank empty. No refunds will be given for unused fuel.
Für Umzüge sind an den Sixt Station Sackkarren, Möbelroller, Zurrgurte, Packdecken, Klebeband und Umzugskartons nach Verfügbarkeit erhältlich.
| EUR Tag | EUR Kaufpreis/Einheit | |
|---|---|---|
| Sackkarre | 10,00 ¹ ² | |
| Möbelroller | 5,99 ¹ ² | |
| Zurrgurt | 3,00 ¹ | |
| Zurrgurt mit Ratsche | 8,99 ¹ | |
| Packdecke | 3,00 ¹ | |
| Klebeband | 4,00 ¹ | |
| Paket Umzugskartons à 5 Stück | 13,99 ¹ | |
| Umzugspaket klein (2 Decken, 2 Zurrgurte mit Klemmschloss, 1 Zurrgurt mit Ratsche) | 17,99 ¹ | |
| Umzugspaket groß (3 Decken, 3 Zurrgurte mit Klemmschloss, 2 Pakete Umzugskartons, 1 Rolle Klebeband) | 52,99 ¹ |
Zustellungen und Abholungen sind gegen eine Gebühr an Ihrer Sixt Station erhältlich.
An ausgewählten Stationen ist dieser Service auf Anfrage für eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr außerhalb der Öffnungszeiten verfügbar.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug nach Mietende aktiv an SIXT zurückzumelden.
Aufschlag persönliche Adresse Bei Zustellung zu bzw. Abholung von einer Adresse, die kein offizieller Firmenstandort des Kunden ist (z.B. Privat- oder Hoteladresse), wird neben der Abholungs-/Zustellgebühr ein Zuschlag von 10,00 EUR erhoben. Die Gebühr fällt ggf. noch nicht bei Reservierung, sondern erst bei Mietbeginn an.
Für die Winterausrüstung, wie z.B. Frostschutzmittel, und wintertaugliche Bereifung wird eine Gebühr erhoben.
| EUR Tag | EUR Monat | ||
|---|---|---|---|
| Wintertaugliche Bereifung * | 8,00 | 104,00 | |
| Schneeketten | 49,99 | 49,99 | |
| Magnetskiträger ³ | (nicht für SF**, GF**, PF**, UF**, LF**, WF**, XF**, GV**, PV**, UV**, LV**, WV**) | 47,99 | 47,99 |
Bei Anmietungen an bestimmten Stationen, wie z.B. Flughäfen und Bahnhöfe, wird ein Standortzuschlag erhoben.
Die Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten ist an ausgewählten Stationen möglich. Hierfür wird eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr berechnet.
Es wird eine Straßennutzungsgebühr erhoben, welche im Mietpreis bereits enthalten ist.
Für jeden Gesamtrechnungsbetrag ab einer Höhe von EUR 150,00 fällt die gesetzliche Vertragssteuer in Höhe von 1% an.
Als flexibler Mobilitätspartner passen wir uns Ihren Plänen gerne nach Verfügbarkeit an. Teilen Sie uns Ihre geänderten Pläne während der Miete telefonisch unter +43 (0) 1 505 26 40 00 oder direkt an einer unserer zahlreichen Stationen mit. Soweit für uns möglich, lassen wir den Mietvertrag durch unsere Mitarbeiter anpassen. Zusätzlich zu den aufgrund der Änderung anfallenden Kosten (z.B. Extratage / anderer Rückgabeort) berechnen wir für Änderungen des Rückgabedatums, der Rückgabeuhrzeit oder des Rückgabeorts eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 EUR je Änderungsvorgang. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das Anfallen der Aufwandspauschale für Mietvertragsänderungen an Ihrer SIXT-Station bei Abholung des Mietwagens gegen eine Servicegebühr in Höhe von 3,00 EUR auszuschließen. Sollten Sie uns nicht über beabsichtigte Mietvertragsänderungen informieren, fallen folgende Servicegebühren an:
Geben Sie Ihr Fahrzeug vor dem Ende der vereinbarten Mietdauer zurück, berechnen wir den Mietpreis gemäß Mietvertrag. Erfolgt die Fahrzeugrückgabe mehr als zwei Tage vor dem Ende der vereinbarten Mietdauer, erhalten Sie einen Teil des vereinbarten Mietpreises gutgeschrieben.
Bei Buchung eines Prepaid-Tarifes sind Rückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe nicht möglich. Weiterführende Informationen finden Sie im Abschnitt unter Prepaid-Tarif - Jetzt zahlen.
Geben Sie Ihr Fahrzeug später als im Mietvertrag vereinbart zurück, kann sich eine Berechnung von Extratagen oder zusätzlichen Stunden aus der Mietverlängerung ergeben. Setzen Sie uns über die Mietverlängerung nicht in Kenntnis, berechnen wir zusätzlich für den Flexi Return Service eine Servicegebühr in Höhe von max. 28,80 EUR.
Für Rückgaben an einer anderen als im Mietvertrag vereinbarten Station fällt für die Flexi Return Location eine Servicegebühr in Höhe von max. 39,99 EUR an, sofern wir nicht vorab über die Mietvertrags-Änderungen informiert wurden.
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (sofern Mehrwertsteuer anfällt). Für Firmenkunden mit individuellen Vereinbarungen können abweichende Preise und Regelungen gelten. Ebenso können für Partner mit individuellen Vereinbarungen abweichende Preise und Regelungen bei Umbuchung und Stornierung von Prepaid-Tarifen gelten.