
Sie wollen auch im Urlaub flexibel und unabhängig sein und benötigen deshalb einen Mietwagen? Die SIXT Autovermietung bietet Ihnen die Möglichkeit, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Grundsätzlich ist dabei eine Einreise in alle westeuropäischen Länder erlaubt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Seite. Um Ihren Auslandsaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihren Mietwagen mit dem Extra "Auslandsfahrt" für Ihre Fahrt unter der Buchungsmaske oder dem Button unten buchen.
Bei der Autovermietung SIXT bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit einem unserer Mietwagen im Ausland frei und ungebunden zu sein, um alle Winkel und Ecken Ihres Reisezieles zu erkunden. Suchen Sie sich Ihren Mietwagen für das Ausland passend zur Reise aus. Benötigen Sie viel Platz? Dann ist ein größerer Wagen, wie beispielsweise ein SUV, gut geeignet. Sind Sie in einem sonnigen Land unterwegs? Dann genießen Sie doch die Fahrt in einem unserer vielen Cabrios! SIXT bietet Ihnen als Autovermietung im In- und Ausland viele verschiedene Auswahlmöglichkeiten.
Sollten Sie ins Ausland einreisen wollen, geben Sie dies immer bei Ihrer Buchung an und buchen Sie das Extra Auslandsfahrt hinzu. Auch wenn der Grenzübertritt laut Mietbedingungen erlaubt ist, sind Sie dazu verpflichtet, SIXT aktiv darüber zu informieren, wenn Sie planen, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren Schutz und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.
Möchten Sie Ihren Mietwagen im Ausland nutzen oder diesen auch im Ausland zurückgeben? Dann beachten Sie bitte unsere Einschränkungen für einige Länder und Fahrzeuge. Für die Einreisebestimmungen hat SIXT alle Länder in drei Zonen eingeteilt. Die Einreise in Länder der Zone 1 ist dabei ausdrücklich erlaubt, wohingegen die Einreise in Zone 3 grundsätzlich nicht gestattet ist. In Ländern der Zone 2 gibt es einige Einreisebeschränkungen, die abhängig von Ihrem Fahrzeugtyp und -hersteller sind. Genaueres hierzu erfahren Sie in unseren Mietinformationen.
Abhängigkeiten von Fahrzeugtypen
Der lokale Transport des Fahrzeugs per Fähre ist unter Beachtung der oben genannten Einreisebeschränkungen gestattet. Schäden am Fahrzeug, die während der Überfahrt entstehen, werden durch den im Mietvertrag gebuchten Schutz entsprechend abgedeckt.
Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreise in andere Länder über Besonderheiten im Straßenverkehr.
Der Mieter selbst ist für die Einhaltung der länderspezifischen Verkehrsordnungen und die damit verbundene rechtzeitige Bezahlung von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten, Maut- und Straßenbenutzungsgebühren verantwortlich. Diese sind nicht Vertragsbestandteil und vom Mieter zu zahlen.
Hier ist es abhängig vom jeweiligen Ausreiseland, ob Sie mit einem Mietwagen (und mit welchem) nach Deutschland einreisen können oder nicht. Erkundigen Sie sich am besten bei der Anmietung oder vorab bei Ihrer Buchung, ob dieses möglich ist. Mehr dazu finden Sie in den Mietinformationen.
Selbstverständlich können Sie einen Mietwagen zur Einwegmiete buchen. Für diesen Service berechnen wir eine Einweggebühr. Sie profitieren jedoch von geringeren Kraftstoffkosten und einer höheren Flexibilität. In beinahe allen EU-Mitgliedsländern ist die Einwegmiete möglich. Auch die USA und die Schweiz bieten diesen Service an.