Welche Dokumente und Zahlungsmittel brauche ich bei der Abholung meines SIXT+ auto abo Fahrzeugs?

Bezahlung

Welche Zahlungsmethoden stehen für das SIXT+ Auto Abo zur Verfügung? Wie erfolgt die monatliche Abbuchung und was passiert bei einer fehlgeschlagenen Zahlung? Finden Sie hier alle Informationen rund um die Zahlungsabwicklung Ihres Abos.

Zur Abholung Ihres SIXT+ auto abo Fahrzeugs benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihren gültigen Führerschein sowie das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel – jeweils im Original.

Erforderliche Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass (Original, keine Kopie)
  • Gültiger Führerschein (Original, keine Kopie)
  • Kreditkarte inkl. PIN, auf den Abonnenten bzw. Hauptfahrer ausgestellt

Wichtige Hinweise zur Kreditkarte

  • Die Kreditkarte wird auch dann benötigt, wenn Sie bereits online bezahlt haben – zur Verifizierung und für die Kaution.
  • Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kreditlimit für die gebuchte Fahrzeugkategorie ausreicht.

Kaution bei der Abholung

Bei der Fahrzeugabholung autorisieren wir Ihre Kreditkarte für die ersten 30 Tage als Sicherheitskaution. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Fahrzeugkategorie. Nach Ende der ersten 30-tägigen Aboperiode wird der Betrag wieder auf Ihrer Kreditkarte freigegeben. Weitere Details entnehmen Sie bitte den SIXT Mietinformationen.

Zusatzfahrer eintragen

Möchten Sie einen oder mehrere Zusatzfahrer eintragen lassen, müssen diese persönlich in der Anmietstation erscheinen – entweder bei der Abholung oder zu einem späteren Termin. Auch die Ausweisdokumente der Zusatzfahrer sind im Original vorzulegen.

Werden Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten akzeptiert?

Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme: Schweiz) werden akzeptiert, wenn:

  • kein Visum im Pass eingetragen ist, oder
  • ein Visum vorhanden ist und Sie zum Zeitpunkt der Abholung noch nicht länger als 6 Monate in Europa sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist ein EU-Führerschein erforderlich.

Ist der Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt (zum Beispiel auf Arabisch, Japanisch oder Kyrillisch), muss er durch einen internationalen Führerschein ergänzt werden. Für Führerscheine aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, ist zusätzlich eine Übersetzung durch eine anerkannte amtliche Stelle erforderlich.

Benötigen Sie weitere Hilfe? Unsere Kontaktoptionen finden Sie direkt unten.